Einleitung

Viele ehemalige Gast- und Vertragsarbeiter kamen in den Fünfziger- bis Achtzigerjahren als Gäste nach Deutschland, blieben jedoch fürs Leben. Dank einer Gesetzesreform könnten sie nun schnell eingebürgert werden. Doch wollen sie das überhaupt?

Hintergrund

Die BRD und DDR schlossen in den genannten Jahren Anwerbeabkommen mit verschiedenen Ländern, um Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Die Menschen, die kamen, wurden im Westen „Gastarbeiter“ genannt, im Osten hießen sie „Vertragsarbeiter“. Diese Namen zeigen, dass die Menschen zum Arbeiten gekommen waren und nach Ende ihres Arbeitsvertrags in ihre Heimatländer zurückkehren sollten. Doch es kam anders.

Erfahrungsberichte

Fünf ehemalige Gastarbeiter berichten von ihren Erfahrungen in Deutschland. Sie erzählen von ihren Schwierigkeiten, aber auch von ihren Erfolgen. Einer der Befragten sagt: „Ich bin halb türkisch und halb deutsch, egal was so ein Papier sagt“. Dies zeigt, dass die Identität oft nicht nur von der Staatsangehörigkeit abhängt.

Gesetzesreform

Dank einer Gesetzesreform könnten ehemalige Gast- und Vertragsarbeiter nun schnell eingebürgert werden. Doch nicht alle wollen diese Möglichkeit nutzen. Einige fühlen sich trotz langjährigem Aufenthalt in Deutschland noch immer ihrer Heimat verbunden.

Fazit

Die Erfahrungen der ehemaligen Gast- und Vertragsarbeiter zeigen, dass der Aufenthalt in Deutschland oft mit Schwierigkeiten verbunden war. Dennoch haben viele von ihnen hier ein neues Zuhause gefunden. Die Gesetzesreform bietet nun die Möglichkeit, sich schneller einbürgern zu lassen, doch die Entscheidung liegt letztendlich bei jedem Einzelnen.

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