Ein von der FDP-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten besagt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung gegen geltendes Recht verstoßen hat, indem sie den Landtag zu spät über ihr Vorgehen beim Kohleausstieg informiert hat. Die Unterrichtung des Parlaments hätte zeitgleich oder unverzüglich nach der Pressekonferenz stattfinden müssen.

Details zum Kohle-Deal

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) hatten am 4. Oktober 2022 gemeinsam mit RWE ihre Pläne zum Kohleausstieg im Rheinischen Revier vorgestellt. Der Ausstieg sollte um acht Jahre auf 2030 vorgezogen werden und die Siedlung Lützerath sollte abgerissen werden.

Verstoß gegen die Landesverfassung

Erst mehr als zwei Wochen später, am 19. Oktober, wurden Landtagsabgeordnete im Wirtschaftsausschuss direkt über den Deal informiert. Laut dem Gutachten hätte aber schon am 4. Oktober eine Unterrichtungspflicht der Parlamentarier bestanden, die in der Landesverfassung geregelt ist. Die Information im Ausschuss am 19. Oktober sei zudem nur mündlich erfolgt und nicht geeignet, diese Pflicht zu erfüllen, wurde weiter kritisiert.

Kritik an der Landesregierung

FDP-Fraktionschef Henning Höne kritisierte die Missachtung der demokratischen Spielregeln und die Erosion des Vertrauens in die Regierung. Die Informationsrechte des Parlaments seien selten so sehr mit Füßen getreten worden. Dies sei respektlos gegenüber den Betroffenen in den Regionen.

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