Das Oberlandesgericht Dresden hat die Antifaschistin Lina E. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie wurde wegen Angriffen auf Rechtsextreme und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Auch ihre Mitangeklagten erhielten Freiheitsstrafen.

Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft

Im Verfahren wurden grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft laut. Falsche Interpretationen, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als Belege für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: uneindeutige DNA-Spuren oder ein Foto vom Tatort bei Lina E.

Politisch motiviertes Urteil?

Die Verteidigung beschreibt das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert. Es handelt sich um ein Gesinnungsurteil, das ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll – während zurzeit knapp 600 Rechtsextreme mit Haftbefehl gesucht werden.

Es ist ungeheuerlich, dass ein so drastisches Urteil auf der Basis von Indizien sowie haltlosen Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen gefällt wurde, das den Antifaschist*innen mehrere Lebensjahre rauben wird.

Selbst die Staatsanwaltschaft gab zu, „nicht den einen erdrückenden Beweis“ zu haben. Für sie war es „die Gesamtschau“, die die Vorwürfe erhärtete.

Das Urteil gegen Lina E. wirft somit viele Fragen auf und lässt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit aufkommen.

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