Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden fast 20 % aller Erstanträge auf Pflegeleistungen abgelehnt. Betroffene sollten jedoch Widerspruch einlegen, wenn ihr Antrag abgelehnt wird, rät Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen bei der Pflegekasse eingehen. Es ist auch wichtig, eine Kopie des Gutachtens anzufordern, da Diskrepanzen zwischen der Realität des Pflegealltags und der Einschätzung des Gutachters auftreten können.

Der Besuch des Gutachters

Der Besuch des Gutachters im Rahmen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist für viele Familien ein nervenaufreibender Termin. Oft erscheinen pflegebedürftige Personen am Tag des Gutachtens aufgrund der ungewöhnlichen Situation fitter als sonst. „Oft schwingt hier ein Schamgefühl mit. Das ist aber gar nicht nötig. Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf die Leistungen. Dafür muss sich niemand schämen“, rät Haas.

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit seit 2017 anhand eines Katalogs mit 6 Modulen und insgesamt 64 Fragen bestimmt. Das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA) verwendet ein kompliziertes Berechnungssystem, dass die Module unterschiedlich stark gewichtet. „Dieses System ist so hochschwellig, dass es für viele Pflegepersonen kaum greifbar ist. Im stressigen Pflegealltag fehlt da meistens schon die Zeit, um sich damit auseinanderzusetzen“, erzählt Cornelia Hermann, Pflegeexpertin beim Verbund Pflegehilfe. Sie rät zur Herbeiziehung eines Pflegegrad-Rechners.

Die Vorbereitung auf das Gespräch

Es ist unerlässlich, sich gut auf das Gespräch mit dem Gutachter vorzubereiten. Der Verbund Pflegehilfe bietet einen kostenlosen Pflegegrad-Rechner an, der auf Basis der offiziellen Berechnungsgrundlage entwickelt wurde. Mit dem Pflegegrad-Rechner können Betroffene schnell eine Selbsteinschätzung treffen und die Ergebnis-Datei dient gleichzeitig als Pflegetagebuch. Im Falle eines Widerspruchs dient die Ergebnis-Datei zum Abgleich mit dem Ergebnis des Medizinischen Dienstes (bzw. MEDICPROOF). „Bestehen Sie auf Ihr Recht“, rät Haas. „Wir alle zahlen jahrelang in die Pflegeversicherung ein. Wenn Sie Hilfe brauchen, steht diese Ihnen auch zu. Das ist Ihr Geld.“

Den kostenlosen Pflegegrad-Rechner finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner

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