Hintergrund

Die linksradikale Szene in Leipzig hatte den sogenannten „Tag X“ geplant, der jedoch von Gerichtsentscheidungen untersagt wurde. Trotzdem wurde mit Aktionen gerechnet, die möglicherweise auch Gewalt beinhalten könnten. Vor einem linksautonomen Solidaritätstag für die verurteilte Studentin Lina E. kam es bereits zu Krawallen.

Krawalle

Vermummte griffen Polizisten an, nachdem eine Versammlung am Wiedebachplatz im Stadtteil Connewitz zunächst friedlich verlaufen war. Plötzlich flogen Steine und Pyrotechnik auf Beamte, und es brannten Barrikaden aus Mülltonnen und Baustellenabsperrungen. Die Polizei setzte Tränengas ein und wurde von Hausdächern „mit Gegenständen beworfen“.

„Massencornern“

In sozialen Netzwerken gab es aus der linken Szene einen Aufruf zum „Massencornern“, um trotz des Verbots der „Tag X“-Demo Solidarität mit der verurteilten Studentin Lina E. zu zeigen. Die Polizei bereitete sich auf drohende Ausschreitungen vor.

Folgen

Die meisten brennenden Barrikaden wurden kurz nach Mitternacht gelöscht, teils mithilfe von Wasserwerfern. Im Verlauf der Nacht wurden jedoch weiter „Straftaten begangen“. Mehrere Beamte wurden leicht verletzt, einer musste ins Krankenhaus gebracht werden. Ein Journalist wurde von einer unbekannten Person attackiert und leicht verletzt. Es gab drei vorläufige Festnahmen wegen schweren Landfriedensbruchs. Die Polizei nahm Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Sachbeschädigung sowie eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz auf.

Verurteilung

Das Quartett um Lina E. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wegen Körperverletzung und Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Lina E. kam nach der Urteilsverkündung vorläufig frei, da sie seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft saß und aufgrund einer Rheuma-Erkrankung sowie einer Vorverurteilung infolge medialer Berichterstattung als haftunfähig eingestuft wurde.

Verbot der „Tag X“-Demo

Die geplante linksautonome Demonstration am Samstag blieb verboten. Das Verwaltungsgericht in Leipzig wies einen Eilantrag gegen das Verbot durch die Stadt zurück. Eine Beschwerde dagegen beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen wurde ebenfalls abgelehnt, da eine Gefahrenprognose vorliegt.

Fazit

Die Krawalle vor dem Solidaritätstag und das Verbot der „Tag X“-Demo zeigen erneut die Spannungen zwischen der linksradikalen Szene und den Behörden in Leipzig. Die Polizei wird auch in Zukunft auf mögliche Ausschreitungen vorbereitet sein.

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