Experte für US-Recht gibt Einschätzung

Donald Trump ist zum dritten Mal angeklagt worden. Welche Anschuldigung davon am schwerwiegendsten ist und was man über die Prozesse des Ex-US-Präsidenten wissen muss, sagt der Anwalt und Experte für US-Recht Jürgen Rodegra im stern-Interview.

Rechtsanwalt offen für Verteidigung von Donald Trump

Herr Rodegra, Sie sind als Rechtsanwalt sowohl in Berlin als auch im Bundesstaat New York zugelassen. Würde Sie es reizen, Donald Trump zu verteidigen? Warum nicht? Die Funktion eines Rechtsanwalts ist die eines Interessenvertreters. Dies gilt sowohl nach deutschem als auch amerikanischem Recht. Wenn also Donald Trump bei mir vor der Tür stehen würde, dann würde ich mir seine Probleme anhören, mit meinen Kollegen sprechen und wenn das eine vernünftige Mandatierung ist, dann würde ich selbstverständlich dafür zur Verfügung stehen. Wie seine politische Karriere danach weitergeht, muss der Wähler entscheiden. Ich bin Dienstleister und kein Weltverbesserer.

Was bedeutet „Conspiracy“ in US-Klagen?

In US-Klagen, wie jetzt auch bei Donald Trump, ist oft die Rede von einer „Conspiracy“, also einer Verschwörung. Was verstehen die Amerikaner darunter? Das ist eine gute Frage, weil die deutsche Übersetzung von „Conspiracy“ oft zu Verwirrung führt und viele dann an eine Art Rebellion oder ähnliches denken. Aber die Übersetzung von „Conspiracy“ ist „Verabredung zu einem Verbrechen“. Wenn wir beide uns dazu verabreden würden, eine Bank zu überfallen, dann ist das eine „Conspiracy“.

Welche Konsequenzen hat eine „Verabredung zu einem Verbrechen“?

Dieser Straftatbestand kann durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben. Zum Beispiel, wenn wir uns zu einem Banküberfall verabreden, aber einer kalte Füße bekommt. Dann könnte es trotzdem sein, dass wir wegen „Conspiracy“ dran sind, allein schon, weil wir uns zu der Straftat verabredet haben – obwohl wir sie tatsächlich nicht, wie ursprünglich geplant, begangen haben.

Unterschiedliche Verfahren in verschiedenen Bundesstaaten

Donald Trump wurde jetzt in den drei Bundesstaaten, New York, Florida und in Washington, DC. angeklagt. Eine weitere Anklage in Georgia folgt möglicherweise noch. Spielt es eine Rolle, dass verschiedene Verfahren gegen ihn in verschiedenen Bundesstaaten laufen? Eher nicht. Dazu muss man aber wissen: In den USA gelten in allen Einzelstaaten unterschiedliche Rechtsordnungen. Diese können sich ähnlich sein, müssen es aber nicht. Vereinfacht gesagt: Eine Wahlkampffinanzierungsklage wie die in New York, kann in Florida vollkommen anders aussehen. Was dabei aber schwer vorhersehbar ist, wie sich die jeweiligen Jurys verhalten. Das heißt? In den USA entscheidet in den meisten Fällen nicht ein Richter über Schuld.

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