Gesetz für mehr Lohngleichheit zeigt wenig Wirkung
In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, wurde das Entgelttransparenzgesetz eingeführt, das mehr Lohntransparenz schaffen sollte. Allerdings machen nur wenige Beschäftigte von ihren Rechten Gebrauch, wie aus einem vorliegenden Gutachten hervorgeht. Das Familienministerium wird heute im Bundeskabinett über die Expertise zur Überprüfung des Gesetzes beraten.
Wenig Interesse an Auskunftsansprüchen
Laut dem Gutachten haben die meisten Beschäftigten weder eine Auskunft über das Gehalt ihrer Kollegen verlangt, noch planen sie dies in naher Zukunft zu tun. Lediglich 4 Prozent der Befragten gaben an, eine Auskunftsanfrage gestellt zu haben. Obwohl rund 86 Prozent der Verantwortlichen in Betrieben und Dienststellen über den individuellen Auskunftsanspruch zur Entgeltgleichheit Bescheid wissen, wird dieser von den Unternehmen nicht aktiv kommuniziert. Nur ein Drittel der Beschäftigten kennt ihre Rechte, während zwei Drittel davon keine Kenntnis haben.
Gründe für das geringe Interesse
Einige Beschäftigte sehen keinen Mehrwert in einer Auskunftsanfrage, während andere befürchten, dass diese negativ von ihren Vorgesetzten bewertet werden könnte. Daher wird der Auskunftsanspruch nur von wenigen genutzt.
Entgeltgleichheitsgebot bleibt unerfüllt
Das Entgelttransparenzgesetz trat im Juli 2017 in Kraft, um die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern. Der individuelle Auskunftsanspruch besteht für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Mitarbeitern. Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen in Deutschland im Jahr 2022 im Durchschnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Dies liegt unter anderem daran, dass Frauen häufig in schlechter bezahlten Berufen und in Teilzeit arbeiten. Bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienen Frauen im Durchschnitt 7 Prozent weniger pro Stunde als Männer.
