Das Gesetz ALBVVG

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, kurz ALBVVG, wurde im Juli 2023 eingeführt. Es sollte nach der Corona-Pandemie die Versorgung mit Medikamenten verbessern. Doch bereits zu Beginn der Grippesaison 2024 zeigt sich, dass die Maßnahmen nicht ausreichen.

Lieferengpässe und ihre Folgen

Aktuellen Berichten des Apothekerverbands zufolge sind rund 500 Medikamente, darunter wichtige Antibiotika, als „nicht lieferbar“ gekennzeichnet. Diese Situation führt zu wachsender Unzufriedenheit bei Patienten und Apothekern.

Probleme der Rabattverträge

Ein zentrales Problem ist, dass in den Rabattverträgen mit den Krankenkassen lediglich der Preis und nicht die Verfügbarkeit von Medikamenten berücksichtigt wird. Dies stellt ein erhebliches Hindernis für die Versorgung dar.

Bürokratische Hürden

Zusätzlich kämpfen Apotheken mit Intransparenz bezüglich der Lagerbestände und einem hohen bürokratischen Aufwand. Schätzungen zufolge verbringen Apotheker etwa zehn Prozent ihrer Arbeitszeit mit der Bewältigung von Medikamentenengpässen. In einigen Fällen stellen sie sogar selbst Fiebersäfte her, wenn die entsprechenden Präparate nicht verfügbar sind.

Forderung nach Verbesserungen

Es wird gefordert, dass die Bundesregierung das Gesetz überarbeitet und dabei die Erfahrungen der Apotheken einbezieht. Trotz der hohen Kosten für das Gesundheitssystem in Deutschland ist die Effektivität nicht ausreichend. Patienten, die hohe Beiträge zahlen, erwarten eine zuverlässige Versorgung mit Medikamenten.

Ausblick auf den Winter

Ein weiterer Winter, in dem Eltern Fiebersäfte horten müssen, sollte unbedingt vermieden werden. Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen für eine bessere Arzneimittelversorgung zu schaffen.

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