Teilweises Verbot in Schutzgebieten
In der Ostsee wird die schädliche Grundschleppnetzfischerei in drei deutschen Meeresschutzgebieten teilweise untersagt. Diese Gebiete sind der Fehmarnbelt, die Kadetrinne und die Pommersche Bucht-Rönnebank. Die EU-Kommission hat diese Entscheidung in Übereinstimmung mit einem Vorschlag der Ostseestaaten aus dem Jahr 2022 getroffen, um die empfindlichen Sandbänke und Riffe zu schützen.
Kritik an den neuen Regelungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert sich kritisch zu den neuen Regelungen. Der Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärt, dass die neuen Verbote lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sind. Die Grundschleppnetzfischerei bleibt in vielen Schutzgebieten der Ostsee weiterhin erlaubt, insbesondere in Küstenregionen, wo der Druck auf die Fischbestände höher ist.
Folgen der Grundschleppnetzfischerei
Die Grundschleppnetzfischerei hat erhebliche negative Auswirkungen auf den Meeresboden, führt zu hohem Beifang und setzt Kohlenstoff aus den Sedimenten frei. Diese Praktiken gefährden die bereits stark geschädigten Meeresökosysteme und deren Bewohner, wie beispielsweise die Dorschpopulation. Der Dorsch, einst als ‚Brotfisch‘ der deutschen Ostseefischerei bekannt, wird zunehmend in den Netzen der Schollenfischerei gefangen.
Forderungen nach strengeren Maßnahmen
Die DUH fordert eine umfassende Verträglichkeitsprüfung für die Grundschleppnetzfischerei in allen Schutzgebieten sowie weitreichendere Einschränkungen, um die Meeresumwelt besser zu schützen.