Hintergrund der Klage
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine Klage gegen den Sportartikelhersteller Adidas AG eingereicht. Der Anlass ist das Versprechen des Unternehmens, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die DUH kritisiert, dass Adidas in seiner Werbung keine konkreten Maßnahmen angibt, um dieses Ziel zu erreichen.
Kritik an Greenwashing
Die Umwelthilfe wirft Adidas vor, lediglich ein grünes Image anstreben zu wollen, ohne substanzielle Schritte zur Emissionsreduktion zu benennen. Ein zentrales Anliegen ist die Unklarheit darüber, ob die angestrebte Klimaneutralität durch eigene CO2-Einsparungen oder durch den Kauf von CO2-Zertifikaten aus fragwürdigen Projekten erreicht werden soll.
Änderungen in der Werbung
Nach einer Abmahnung durch die DUH hat Adidas seine Werbung angepasst, jedoch fehlt eine verbindliche Erklärung, die sicherstellt, dass ähnliche Werbeaussagen in Zukunft nicht wiederholt werden.
Forderungen der DUH
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert von der Bundesregierung klare Maßnahmen gegen Greenwashing. Er betont, dass ohne konkrete Schritte die Klimaziele bedeutungslos bleiben. Die DUH verlangt verbindliche Vorgaben für glaubwürdige und überprüfbare Zukunftsversprechen, um Verbraucher zu schützen und Unternehmen zu nachhaltigem Handeln zu bewegen.
Allgemeine Problematik von Klimaversprechen
Agnes Sauter, Leiterin der Ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung, hebt hervor, dass Adidas kein Einzelfall ist. Immer mehr Unternehmen machen unzureichend begründete Klimaversprechen. Um Greenwashing zu bekämpfen, sind klare gesetzliche Vorgaben nötig, darunter Transparenzpflichten und unabhängige Prüfstellen zur Kontrolle der Einhaltung solcher Versprechen.
