Merz‘ Forderungen als nicht umsetzbar
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, hat die Vorschläge von CDU-Chef Friedrich Merz zur Verschärfung des Asylrechts nach der Messerattacke in Aschaffenburg als ineffektiv und rechtlich nicht umsetzbar eingestuft. In einem Interview äußerte von Notz, dass Merz‘ Forderungen bereits zuvor in ähnlicher Form geäußert wurden und dass sie in vielerlei Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz oder dem europäischen Recht vereinbar seien.
Gefährlicher Überbietungswettbewerb
Von Notz warnte vor einem „gefährlichen Überbietungswettbewerb“ und forderte stattdessen praktikable Lösungen, die die innere Sicherheit des Landes tatsächlich erhöhen könnten. Er betonte, dass die aktuellen Vorschläge nur denjenigen zugutekämen, gegen die Merz vorgehen wolle.
Notwendige Investitionen in Sicherheitsbehörden
Ein zentraler Punkt in von Notz‘ Argumentation ist die Notwendigkeit, in die personelle und technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden zu investieren. Er hob hervor, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden im föderalen System verbessert werden müsse, da es in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen gekommen sei.
Analyse der Vorfälle in Aschaffenburg
In Bezug auf die Messerattacke in Aschaffenburg forderte von Notz eine gründliche Analyse, um zu verstehen, warum ein bereits mehrfach auffälliger Täter erneut eine solche Tat begehen konnte und warum die Zusammenarbeit der Behörden versagte. Er betonte, dass die bayerische Landesregierung gefordert sei, diese Fragen zügig zu klären.
Rolle der Bundesbehörden
Im Innenausschuss des Bundestags wird untersucht, welche Rolle die Bundesbehörden in diesem Fall gespielt haben. Eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung wurde bereits gestellt, um mehr Klarheit über die Situation zu erhalten.
Merz‘ Ankündigungen
Friedrich Merz hatte unter anderem angekündigt, dass er im Falle einer Regierungsbeteiligung eine deutlich höhere Anzahl an Abschiebungen umsetzen möchte. Zudem plant er, an den Grenzen ein „faktisches Einreiseverbot“ für Personen ohne Anspruch auf Asyl durchzusetzen.
