Gedenken als Verpflichtung
Am 9. November 2025 wird der 87. Jahrestag der Novemberpogrome begangen. Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betont die Wichtigkeit des Gedenkens. Sie erklärt, dass das Erinnern eine dauerhafte Verpflichtung sowohl gegenüber den Toten als auch den Lebenden darstellt. Nur durch das Gedenken können die Rechte aller Menschen gewahrt werden.
Angriffe auf jüdisches Leben
Rudolf weist darauf hin, dass Angriffe auf jüdisches Leben in Deutschland die Grundfesten der Demokratie gefährden. Die Geschehnisse vom 9. November 1938, als Synagogen zerstört und jüdische Menschen verfolgt wurden, sind eine Mahnung. Sie erinnert daran, wie schnell aus Hass und Worten Gewalt entstehen kann und dass das Schweigen der Mehrheit zur Shoah beigetragen hat.
Aktuelle Herausforderungen
Die Direktorin äußert Besorgnis darüber, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland sich wieder fragen müssen, ob sie sicher leben können. Der Schutz jüdischer Einrichtungen durch die Polizei und das Verstecken von Davidstern-Ketten durch Kinder sind alarmierende Zeichen für die Gesellschaft.
Vandalismus und Erinnerungskultur
Zudem wird festgestellt, dass Gedenkorte zunehmend Ziel von Vandalismus sind. Die gesellschaftliche Stimmung polarisiert sich, und die Erinnerungskultur wird selbst zum Schauplatz von Konflikten. Viele Menschen, insbesondere junge, haben ein schwindendes Wissen über die Shoah und andere NS-Verbrechen, was die lebendige Erinnerung an die Opfer gefährdet.
Verzerrung der Geschichte
Ein weiteres Problem ist die zunehmende Verzerrung der historischen Fakten. Wer die Geschichte relativiert oder leugnet, gefährdet die Demokratie und die gemeinsame Verantwortung für die Zukunft. Es ist entscheidend, dass Staat und Gesellschaft dem Antisemitismus und allen Formen von Rassismus entschieden entgegentreten.
