Gewalt am Arbeitsplatz ist ein globales Problem, das viele Arbeitnehmer betrifft. Aktuell steht das Thema auch in Deutschland auf der Tagesordnung, da das Land das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt übernehmen möchte. Laut dem Übereinkommen hat jeder Mensch das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung. In einem Interview mit einem Experten der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird die aktuelle Situation in Deutschland beleuchtet.

Gewalt am Arbeitsplatz kann in Pflegebereichen, Bereichen mit Kundenkontakt oder dort, wo Geld im Spiel ist, vorkommen. Interne Gewalt kann in jedem Beruf auftreten. Die Folgen können sowohl physische Verletzungen als auch psychische Traumatisierungen sein, die zu posttraumatischen Belastungsstörungen führen können. Arbeitgeber können jedoch ihre Mitarbeiter schützen, indem sie die Risiken analysieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie z.B. das schnelle Eingreifen bei Gefahr, das Vermeiden von gefährlichen Gegenständen oder das Anpassen der Umgebungsbedingungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen. Für Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz gibt es zusätzlich Angebote, wie probatorische Sitzungen oder therapeutische Behandlungen. Bei bedrohlichen Situationen rät der Experte, sofort um Hilfe zu rufen und die Situation zu verlassen, da die eigene Sicherheit das Wichtigste ist.

Deutschland möchte das Übereinkommen 190 übernehmen, obwohl viele Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Im Jahr 2021 wurden den Unfallversicherungsträgern knapp 12.000 Fälle von Gewalt bei der Arbeit gemeldet, die meisten aus dem Sozial- und Pflegebereich. Informationen und Hilfe zu Präventionsmaßnahmen finden Sie im Internet bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Was ist das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation?

Das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation ist ein Abkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es stellt fest, dass jeder Mensch das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung hat.

Welche Maßnahmen können Arbeitgeber ergreifen, um Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern?

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter schützen, indem sie die Risiken analysieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie z.B. das schnelle Eingreifen bei Gefahr, das Vermeiden von gefährlichen Gegenständen oder das Anpassen der Umgebungsbedingungen.

Welche Unterstützung gibt es für Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz?

Für Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz gibt es Angebote, wie probatorische Sitzungen oder therapeutische Behandlungen. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen.

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