Die CSU-Fraktion gibt heute den Etat für den Bereich Gesundheit und Pflege frei. Im Bereich Gesundheit und Pflege mit einem Gesamtetat von rund 876,3 Millionen Euro liegt das Augenmerk auf wohnortnaher Pflege und dem Bereich Geburtenhilfe. Im Jahr 2023 können mit 54 Millionen Euro 1000 Pflegeplätze gefördert werden. Die Finanzmittel für das Bayerische Landespflegegeld werden auf hohem Niveau in Höhe von 430 Millionen Euro fortgeschrieben.

Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe und dem Defizitausgleich für Abteilungen der Gynäkologie und Geburtshilfe an Krankenhäusern investiert der Freistaat 28 Millionen Euro. Dazu kommen 643 Millionen Euro für den Bereich der Krankenhausbauinvestitionen, die im Kommunalen Finanzausgleich veranschlagt sind.

Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Gesundheits- und Pflegeausschusses, sowie Harald Kühn, Berichterstatter für den Bereich Gesundheit und Pflege im Haushaltsausschuss, haben dazu Stellung genommen.

Morgen werden die Haushaltsberatungen mit den Ressorts Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten; Arbeit und Soziales; Inneres; Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Wohnen, Bau, Verkehr, sowie Umwelt und Verbraucherschutz fortgesetzt.

Was sind die Schwerpunkte im Bereich Gesundheit und Pflege für 2023?

Die Schwerpunkte liegen auf wohnortnaher Pflege, Geburtenhilfe, Förderung von Pflegeplätzen, Landespflegegeld, flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe, Defizitausgleich für Gynäkologie und Geburtshilfe an Krankenhäusern sowie Krankenhausbauinvestitionen.

Wie viel Geld wird für den Bereich Gesundheit und Pflege im Jahr 2023 bereitgestellt?

Der Gesamtetat für den Bereich Gesundheit und Pflege beträgt rund 876,3 Millionen Euro.

Wie geht es nach der Haushaltswoche im Plenum weiter?

Die Haushaltsberatungen werden mit den Ressorts Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten; Arbeit und Soziales; Inneres; Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Wohnen, Bau, Verkehr, sowie Umwelt und Verbraucherschutz fortgesetzt.

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