Das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG)“ soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Jedoch bleibt der Effekt des Gesetzes gering, solange sich die Maßnahmen nur auf etwa ein bis zwei Prozent der Arzneimittel beziehen und Rabattverträge, Preisobergrenzen und Herstellerabschläge bestehen bleiben. Eine nachhaltige Versorgungssicherheit kann nur erreicht werden, wenn verschiedene ineinandergreifende Maßnahmen den Kostendruck in der gesamten Grundversorgung senken.
Die gesetzlichen Maßnahmen im ALBVVG sollten die gesamte Grundversorgung umfassen. Die Aufhebung der Festbeträge und Abschaffung von Rabattverträgen bei Kinderarzneimitteln sind wichtige Schritte, jedoch braucht es solche Entlastungen auch bei allen anderen 98 Prozent der Arzneimittel, die lieferengpassgefährdet sind. Eine Modifikation des bestehenden Systems ist dringend geboten.
Die Politik sollte Rabattverträge so ausgestalten, dass das Risiko von Liefer- und Versorgungsengpässen minimiert wird. Mehr Anbietervielfalt und Liefersicherheit können erreicht werden, wenn es eine verpflichtende Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen gibt und Ausschreibungen erst erfolgen, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind, von denen mindestens drei Zuschläge erhalten und von denen mindestens einer maßgeblich in Europa produziert.
Bevorratungs- und Meldepflichten sind kontraproduktiv und führen zu mehr Kosten. Stattdessen sollte das bestehende BfArM-Frühwarnsystem zu einer konstruktiven Plattform zur Lösung bestehender und drohender Lieferengpässe ausgestaltet werden.
Der Kostendruck bei den heimischen Herstellern muss sinken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nur durch grundlegende Änderungen kann die Situation verbessert werden, insbesondere für standortorientierte und mittelständische Hersteller, die mehr als 90 Prozent der pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland ausmachen.
Was ist das ALBVVG und wie wirkt es sich auf die Arzneimittelversorgung aus?
Das ALBVVG ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen und zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Der Effekt bleibt jedoch gering, solange die Maßnahmen nur auf etwa ein bis zwei Prozent der Arzneimittel abzielen und Rabattverträge, Preisobergrenzen und Herstellerabschläge fortbestehen. Eine nachhaltige Versorgungssicherheit kann nur durch grundlegende Änderungen und Maßnahmen erreicht werden, die den Kostendruck in der gesamten Grundversorgung senken.
Wie sollte die Politik Rabattverträge ausgestalten, um Liefer- und Versorgungsengpässe zu minimieren?
Die Politik sollte Rabattverträge so gestalten, dass das Risiko von Liefer- und Versorgungsengpässen minimiert wird. Dazu gehört eine verpflichtende Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen und Ausschreibungen erst dann, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind, von denen mindestens drei Zuschläge erhalten und von denen mindestens einer maßgeblich in Europa produziert.
Wie kann die Versorgungssicherheit in der pharmazeutischen Industrie verbessert werden?
Die Versorgungssicherheit kann verbessert werden, indem der Kostendruck bei den heimischen Herstellern, insbesondere bei standortorientierten und mittelständischen Unternehmen, gesenkt wird. Dies erfordert grundlegende Änderungen in der gesamten Grundversorgung und bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Rabattverträgen und Preisobergrenzen.