Streit um gestrichene Privilegien

Altkanzler Gerhard Schröder hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht den Streit um gestrichene Privilegien verloren. Der Haushaltshausausschuss des Bundestags hatte im Mai letzten Jahres beschlossen, dass Schröder keine Büroräume, Personal und einen Fahrdienst mehr auf Kosten des Steuerzahlers erhalten soll. Bis dahin hatte dieser Altkanzler-Service jährlich 400.000 Euro gekostet.

Schröders Verhalten

Es wäre besser gewesen, wenn Schröder von sich aus auf dieses Privileg verzichtet hätte oder zumindest akzeptiert hätte, dass er es nicht weiter erhalten soll. Doch Schröder ist nicht bereit nachzugeben und hat den Fall vor Gericht gebracht.

Altkanzlerbüro und nachführende Dienstpflichten

Ein Altkanzlerbüro beinhaltet Mitarbeiter, repräsentative Räume im Bundestag und einen Fahrdienst, um sogenannte „nachführende Dienstpflichten“ zu erfüllen. Doch wie lange wird da nachgeführt und wird überhaupt noch etwas nachgeführt? Oder betreibt Schröder stattdessen fortwährende Privatgeschäfte zum Nutzen staatlicher russischer Energiekonzerne?

Kein Pensionsanspruch

Eine Amtsausstattung ist kein Pensionsanspruch, den man sich im Laufe entbehrungsreicher Amtsjahre erarbeitet hat. Sie wird gewährt oder entzogen. Das Parlament hat das Recht, über staatliche Ausgaben zu bestimmen und somit auch darüber, wofür wie viel Steuergeld ausgegeben wird.

Regelungen für Ehemalige

Es könnte gefordert werden, dass definiert wird, was genau unter diesen nachwirkenden Aufgaben zu verstehen ist. Auch ließe sich gesetzlich regeln, wie künftig die Ausstattung für Ehemalige aussehen soll. Wie lange, wofür und unter welchen Voraussetzungen sie gewährt wird. Regeln sind immer gut.

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