Seit Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Auch Betriebe in Berlin und Brandenburg müssen ihren Kunden neben Einwegbehältern auch Mehrwegbehälter anbieten, wenn sie Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen und eine Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitenden haben. Eine Abfrage des rbb bei den Berliner Bezirksämtern zeigt jedoch, dass diese ihrer Kontrollpflicht nur sehr lückenhaft nachkommen.

Kontrollen in Berliner Bezirken

Von zwölf angefragten Bezirken haben bisher neun keine gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durchgeführt. Als Grund verweisen die zuständigen Ordnungs- und Umweltämter zumeist auf fehlendes Kontrollpersonal. Lediglich zwei Bezirke, Mitte und Reinickendorf, haben bisher gezielt kontrolliert. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat noch nicht geantwortet. Das Ordnungsamt Mitte hat im April 17 Betriebe kontrolliert, die alle gegen die neue Rechtsgrundlage verstoßen haben. Ab Mitte Mai will das Bezirksamt grundsätzlich Anzeigen bei Verstößen schreiben. Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen.

Kontrollen in Brandenburger Kommunen

Auch in Brandenburg haben die Kommunalverwaltungen Schwierigkeiten, die Mehrwegangebotspflicht durchzusetzen. Der rbb hat alle 18 Kommunen angefragt, von denen zehn bislang noch keine Kontrollen durchgeführt haben. Auch hier wird Personalmangel als Hauptgrund angeführt.

Die Mehrwegangebotspflicht soll dazu beitragen, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren und Müll und Ressourcen zu sparen. Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann (Die Grünen) betont, dass insbesondere große Lebensmittelketten und Systemgastronomie ihrer Verpflichtung besser nachkommen sollten.

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