Die Länder haben eine gemeinsame Beratungsgrundlage erarbeitet, die dem Bundeskanzleramt übermittelt wurde. Die Grundlage umfasst vier konkrete Forderungen bezüglich der Flüchtlingsfinanzierung:
- Vollständige Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung für Geflüchtete
- Allgemeine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die Unterbringung und Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verlässliche Lösung für Integrationskosten
- Verlässliche Lösung für die Kosten für unbegleitete Flüchtlinge
Die Ministerpräsidenten werden bei den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über diese Forderungen sprechen. Im Länder-Papier wird betont, dass ein Finanzierungsmodell benötigt wird, das der Höhe nach angemessen ist und sich verändernden Flüchtlingszahlen anpasst (atmendes System).
Die vom Bund zugesagten 1,5 Milliarden Euro für Geflüchtete aus der Ukraine sowie 1,25 Milliarden Euro für Migranten aus anderen Staaten würden den steigenden Flüchtlingszahlen nicht gerecht. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres hätten die Asyl-Erstanträge um fast 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen.
Vorschläge zur Eindämmung irregulärer Migration und besseren Kooperation mit Herkunftsländern
Teil des Länder-Papiers sind auch Vorschläge zur Eindämmung irregulärer Migration, zur besseren Kooperation mit den Herkunftsländern, zum wirksameren Schutz der Binnengrenzen sowie zu konsequenten Rückführungen. Diese Passagen sind allerdings noch unter Vorbehalt.