Bei einem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt haben Bund und Länder beschlossen, eine Grundsatzentscheidung über dauerhaft höhere Bundesmittel für die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden zu verschieben. Der Bund wird seine Beteiligung an den Flüchtlingskosten für 2023 um eine Milliarde Euro erhöhen. Die Länder fordern eine dauerhafte Lösung, die sich automatisch an die Zahl der Asylbewerber anpasst, konnten sich damit jedoch noch nicht durchsetzen.

Bund erhöht Flüchtlingspauschale um eine Milliarde Euro

Wie aus der Vereinbarung hervorgeht, wird der Bund zunächst für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen. Damit sollen die Länder dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren.

Entscheidung über dauerhafte Lösung im November

Man sei sich einig, dass die Bewältigung der Fluchtmigration eine dauerhafte Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen darstellt, so die Teilnehmer des Treffens. Vor diesem Hintergrund wollen Bund und Länder klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann. Eine Entscheidung dazu soll bei einer Zusammenkunft im kommenden November getroffen werden.

Asylanträge nehmen zu

In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 101.981 Asylerstanträge entgegengenommen. Das ist eine Zunahme der Antragszahlen um rund 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Hauptherkunftsländer waren seit Jahresbeginn Syrien, Afghanistan und die Türkei. Im vergangenen Jahr hatten rund 218.000 Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Außerdem müssen die Kommunen mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unterbringen. Diese müssen keine Asylanträge stellen.

Verlängerung des Ausreisegewahrsams

Um Abschiebungen konsequenter durchzusetzen, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams von derzeit 10 auf 28 Tage zu verlängern. Vereinbart wurden den Angaben zufolge auch erweiterte Zuständigkeiten der Bundespolizei und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Justiz- und Ausländerbehörden.

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