Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Verlängerung des Gasspeichergesetzes, das im vergangenen Jahr während der Energiekrise eingeführt wurde, um die Gasversorgung zu sichern. Das Gesetz, das Vorgaben für die Füllstände der Speicher macht, läuft derzeit am 1. April 2025 aus. Das Ministerium spricht sich für eine Verlängerung um zwei Jahre aus, da es sich als „wesentlicher Baustein für die Stärkung der Vorsorge und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im zurückliegenden Winter erwiesen hat“.
Gründe für die Verlängerung
Das Gasspeichergesetz hat sich als wichtiges Instrument erwiesen, um die Vorsorge und Versorgungssicherheit zu stärken. Eine Verlängerung ist daher von hoher Bedeutung. Die notwendigen Arbeiten an einem Referentenentwurf zur Verlängerung sind bereits im Gange.
Vorgaben des Gesetzes
Das Gesetz sieht vor, dass die deutschen Gasspeicher am 1. Oktober zu 85 Prozent, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent gefüllt sein müssen. Die Speicherbetreiber sind zunächst dafür verantwortlich. Wenn sie dies nicht erreichen, wird die Trading Hub Europe, eine Tochtergesellschaft der deutschen Gaspipeline-Betreiber, eingesetzt.