Das Land Hessen hat angekündigt, gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander B. Regressansprüche geltend zu machen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat in verschiedenen Regressverfahren gegen B. Bescheide erlassen, in denen Schadensersatzansprüche wegen Dienstpflichtverletzungen in einem höheren Millionenbetrag festgestellt und geltend gemacht werden.
Diese Bescheide sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Am Freitag soll das Urteil gegen den ehemaligen Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft gefällt werden. Er muss sich unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue verantworten.
Fortlaufende Ermittlungen
Auch nach dem Urteil ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Gegen zwei weitere Beamte, einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt, wird seit längerem ermittelt. Beide haben eng mit Alexander B. bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zusammengearbeitet.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt erklärte, dass eines der Verfahren noch offen ist, während das andere an die Staatsanwaltschaft Darmstadt übergeben wurde.