Die Deutsche Bahn hat einen Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt eingereicht, um den geplanten 50-Stunden-Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu stoppen. Die Verhandlung dazu soll noch am Samstag stattfinden.
Verhandlung soll den Warnstreik aufhalten
Die Deutsche Bahn begründete den Eilantrag damit, dass er im Interesse der Kundinnen und Kunden notwendig sei. Das Gericht bestätigte den Eingang des Antrags und die Verhandlung soll um 12 Uhr beginnen. Die EVG plant ab Sonntagabend einen dritten Warnstreik in diesem Jahr, der den Verkehr auf der Schiene erneut lahmlegen soll.
Fern- und Regionalverkehr betroffen
Die Deutsche Bahn hat bereits angekündigt, den Fernverkehr während des Ausstands komplett einzustellen. Auch im Regional- und Güterverkehr wird voraussichtlich kaum ein Zug fahren. Die EVG und 50 Bahn-Unternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge, die Verhandlungen stocken.
Bahn bezeichnet Warnstreik als „unverhältnismäßig“
Die Deutsche Bahn kritisierte den geplanten Warnstreik als „unverhältnismäßig“ und schädlich für Kundinnen und Kunden sowie unbeteiligte Dritte. Da die EVG auch Beschäftigte in Stellwerken zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, werden auch Bahn-Unternehmen betroffen sein, die derzeit gar nicht mit der EVG verhandeln.
