Die Deutsche Bahn hat einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht, um den bevorstehenden Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abzuwenden. Der gut zweitägige Streik soll am Sonntagabend beginnen und bis Dienstagabend andauern. Das Gericht wird am Samstagmittag über den Antrag verhandeln.
Die Bahn begründet ihren Antrag damit, dass der Warnstreik „unverhältnismäßig und schädigt Kunden sowie unbeteiligte Dritte“ sei. Sie betont, dass sie in den Verhandlungen mit der EVG bereits „über 10 Prozent Lohnerhöhung“ angeboten habe und sich mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe. Die EVG fordert unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohns für Mitarbeitende, was die Bahn nach eigenen Angaben bereits erfüllt hat.
Die EVG hat ihre Mitglieder aufgerufen, von Sonntagabend bis Dienstagabend die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen. Die Gewerkschaft rechnet mit einer langwierigen Auseinandersetzung, da noch weitere schwierige Punkte in den Tarifverhandlungen offen sind.
Begründung der Bahn
Die Deutsche Bahn sieht den Warnstreik als unverhältnismäßig und schädlich für Kunden und unbeteiligte Dritte an. Sie betont, dass sie bereits über 10 Prozent Lohnerhöhung angeboten hat und sich mehrmals auf die EVG zubewegt hat. Die Forderungen in Bezug auf den Mindestlohn seien bereits erfüllt worden.
EVG-Forderungen
Die EVG fordert unter anderem eine Erhöhung des Mindestlohns für Mitarbeitende. Sie wirft der Bahn vor, nicht auf diese Forderungen einzugehen.
Streikzeitraum
Die EVG hat ihre Mitglieder aufgerufen, von Sonntagabend bis Dienstagabend die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen.
Ausblick
Die EVG rechnet mit einer langwierigen Auseinandersetzung, da noch weitere schwierige Punkte in den Tarifverhandlungen offen sind.
