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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das geplante Einwegkunststofffondsgesetz für seine fehlende Lenkungswirkung. Obwohl es begrüßenswert ist, dass Hersteller von Einweg-Bechern und dünnen Einweg-Plastiktüten künftig für die Entsorgung ihrer Produkte zahlen müssen, sind die Beiträge für den Einwegkunststofffonds so niedrig, dass sie keine Anreize für Abfallvermeidung und Mehrwegförderung bieten. Daher fordert die DUH eine zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Take-Away-Verpackungen und -Plastikflaschen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zum Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu bewegen.

Kritikpunkte sind auch die fehlende Evaluierungspflicht für die Finanzierung von Umweltbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und die spätere Einzahlungspflicht für Hersteller von Feuerwerkskörpern. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Hersteller für die Entfernung bestimmter Einweg-Plastikartikel aus dem öffentlichen Raum finanziell aufkommen sollen, etwa für Coffee-To-Go-Becher, Einweg-Plastikessensboxen, Zigarettenfilter und bestimmte Verpackungen für Süßwaren. Die Vermüllung des öffentlichen Raums hat sich während der Corona-Pandemie durch den gestiegenen Außer-Haus-Konsum von Speisen und Getränken weiter verschärft.

DUH-Stellungnahme zum Einwegkunststofffondsgesetz und zur Einwegkunststoffverordnung

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont die Notwendigkeit einer höheren Abgabe, um den gewünschten Effekt zu erzielen und den Verbrauch von Einwegverpackungen spürbar zu reduzieren.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, unterstreicht die Bedeutung von Umweltbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Gleichbehandlung aller Hersteller im Hinblick auf die Finanzierung des Einwegkunststofffonds.

Was kritisiert die Deutsche Umwelthilfe am geplanten Einwegkunststofffondsgesetz?

Die DUH kritisiert die fehlende Lenkungswirkung des Gesetzes aufgrund zu niedriger Beiträge in den Einwegkunststofffonds. Sie fordert eine zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Take-Away-Verpackungen und -Plastikflaschen, um Anreize für Abfallvermeidung und Mehrwegförderung zu schaffen. Zudem bemängelt die DUH die fehlende Evaluierungspflicht für die Finanzierung von Umweltbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und die spätere Einzahlungspflicht für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Was soll die zusätzliche Abgabe auf Einwegverpackungen und -Plastikflaschen bewirken?

Die zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent soll Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bewegen, auf umweltfreundliche Mehrwegalternativen umzusteigen, da die finanziellen Anreize stärker sind. Dies würde zu einer spürbaren Reduzierung des Verbrauchs von Einwegverpackungen und -Plastikflaschen führen und somit die Umweltbelastung verringern.

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