Die EU-Kommission hat sich mit fünf osteuropäischen Mitgliedstaaten im Streit über Agrarimporte aus der Ukraine geeinigt. Die Einigung betrifft Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei. EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis gab am Freitag bekannt, dass eine grundsätzliche Einigung über Agrar- und Lebensmittelprodukte aus der Ukraine erzielt wurde.
Hintergrund
Polen, Ungarn, die Slowakei und Bulgarien hatten Mitte April Einfuhren von Getreide und anderen Agrarprodukten aus der Ukraine untersagt. Sie begründeten den Schritt mit dem Schutz ihrer heimischen Produzenten. Infolge des russischen Angriffskriegs kann die Ukraine weniger landwirtschaftliche Produkte auf dem Seeweg etwa nach Afrika exportieren, sondern nutzt den Landweg durch die EU. In Nachbarländern wie Polen und Ungarn sorgt dies für volle Silos und deutlich sinkende Erzeugerpreise.
Einigung
Das Abkommen sieht die Aufhebung der „einseitigen Maßnahmen“ einiger dieser Länder für ukrainische Agrarprodukte vor. Kiew kann somit auch weiterhin seine Produkte in Drittländer exportieren. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, die Einfuhr bestimmter Produkte aus der Ukraine ohne mengenmäßige Beschränkungen sowie ohne Zoll- und amtliche Kontrollen zuzulassen.
Im Gegenzug sollen für Produzenten von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen in Osteuropa „außergewöhnliche Schutzmaßnahmen“ greifen. Zudem profitieren betroffene Landwirte von einem für sie vorgesehenen 100-Millionen-Euro-Unterstützungspaket. Das Abkommen bewahre „sowohl die Exportkapazität der Ukraine, damit sie weiterhin die Welt ernähren kann, als auch die Lebensgrundlage unserer Landwirte“, schrieb EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer ersten Reaktion im Kurzbotschaftendienst Twitter.
Fazit
Die Einigung zwischen der EU und den fünf Mitgliedstaaten soll die Bedenken der Ukraine sowie die der benachbarten EU-Länder „ausräumen“ und sowohl die Exportkapazität der Ukraine als auch die Lebensgrundlage der osteuropäischen Landwirte bewahren.