Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Berichterstattung des NDR über den Verdacht des Machtmissbrauchs durch Julian Reichelt zulässig ist. Reichelt hatte gegen Äußerungen in der Sendung „Reschke Fernsehen“ vom 16.02.2023 geklagt. Das Gericht hält die zentralen Punkte der Berichterstattung, insbesondere die Äußerungen über Machtmissbrauch und die Weitergabe von Informationen während des Compliance-Verfahrens, für zulässig.

Gericht bestätigt Vorwurf von Machtmissbrauch

Das Gericht bestätigte den Vorwurf von „Amts- und Machtmissbrauch“ durch Reichelt und sah ausreichende Anknüpfungstatsachen. Auch die Verdachtsäußerung, dass Reichelt Affären mit Mitarbeiterinnen gehabt habe, sei zulässig. Der NDR darf weiterhin darüber berichten, dass Reichelt seine Machtposition als Chefredakteur genutzt hat, um Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen.

Äußerung über Zugang zu Informationen nicht zu untersagen

Das Landgericht Hamburg bestätigte auch, dass die Äußerung „Julian Reichelt hatte schon während des Verfahrens gegen ihn Zugang zu Informationen, die er nie hätte haben dürfen“, nicht untersagt werden darf. Die Behauptung des Reichelt-Anwalts, dass das Gericht den „frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs“ untersagt habe, sei unwahr.

NDR legt Widerspruch ein

Der NDR hatte zahlreiche Eidesstattliche Versicherungen und weitere Belege vorgelegt, um die Berichterstattung zu belegen. Einige Äußerungen in der Sendung „Reschke Fernsehen“ wurden vorläufig verboten. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist dem NDR noch nicht formal zugestellt worden. Der Sender wird jedoch Widerspruch dagegen einlegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert