Im Jahr 2019 brach ein regelrechter E-Scooter-Wahn aus: Egal, wo man hinguckte, schossen die Roller wie Pilze aus dem Boden. Konnte man die Fahrzeuge anfangs nur ausleihen, um damit öffentlich zu fahren, bieten inzwischen viele Hersteller E-Scooter mit Straßenzulassung an.
Laut einer aktuellen Statistik besetzte Berlin im letzten Jahr den ersten Platz mit den meisten E-Scootern, die gemietet werden konnten – dicht gefolgt von Hamburg und Köln.
Straßenzulassung und Fahrregeln
Seit dem 15. Juni 2019 sind die Tretroller mit Elektroantrieb hierzulande zugelassen, was jedoch noch lange nicht heißen sollte, dass jedes Modell auf deutschen Straßen gefahren werden durfte. Ganz im Gegenteil: Viele E-Scooter hatten (noch) keine Straßenzulassung und durften demnach nur auf privatem Gelände bewegt werden, sehr zum Ärger vieler Besitzer, die das Kleingedruckte nicht gelesen haben. Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle, die auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt sind. Ist nichts dergleichen vorhanden, dürfen die E-Roller-Fahrer auch auf Fahrbahnen ausweichen.
Und das ist noch nicht alles, was Sie über die Tretroller mit Elektroantrieb wissen sollten. Auch wenn das Fahren von Elektrorollern auf Radwegen oder Radfahrstreifen erlaubt ist, müssen Sie um Straßen, die als „Radfahrer frei“ ausgezeichnet werden, einen großen Bogen machen. Das Gleiche gilt für Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen, genauer gesagt geht es um die entgegengesetzte Fahrtrichtung – es sei denn, das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ (Zeichen 1022-10) gestattet.
Führerschein, Mindestalter und Helmpflicht
Laut dem ADAC benötigen Sie keinen Führerschein, um einen E-Scooter mit Straßenzulassung fahren zu dürfen. Es gibt jedoch ein Mindestalter: Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Tretroller mit Elektroantrieb genutzt werden. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht, wobei der Automobilclub die Anschaffung eines Helms durchaus empfehlenswert findet. Nur so können Sie Ihren Kopf im Falle eines Sturzes oder Unfalls richtig schützen.
Alkohol-Promillegrenze
Was das Trinken von Alkohol angeht, so gibt es auch beim E-Scooter eine Alkohol-Promillegrenze: Es gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer. „Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg“, gibt der ADAC zu bedenken. Wichtig: Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind und gerade erst Ihren Führerschein gemacht haben, gelten für Sie – zumindest in der Probezeit – 0,0 Promille. „Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker“, warnt der ADAC.
Vergleich von fünf Modellen
Unter den zahlreichen Modellen haben wir fünf E-Scooter mit Straßenzulassung verglichen:
- IconBIT Kick City PRO
- CityBlitz CB040
- EGRET-TEN V3 X
- Ninebot by Segway MAX G30D
- IO HAWK Cross
Der aus Aluminium gefertigte IconBIT Kick City PRO besitzt zwei zehn Zoll große…