Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein Mitarbeiter fristlos entlassen werden darf, wenn er während der Arbeitszeit eine Kaffeepause macht, ohne sich auszustempeln. Entscheidend sei das Verhalten des Mitarbeiters nach der Tat.
Der Fall vor Gericht
Eine schwerbehinderte Raumpflegerin hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, da dieser sie nach einer zehnminütigen Kaffeepause fristlos entlassen hatte. Die Frau hatte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit bei dem Betrieb eingestempelt. Kurze Zeit später ging sie in einem gegenüberliegenden Café einen Kaffee trinken – ohne sich bei der elektronischen Zeiterfassung auszustempeln. Ihr Vorgesetzter beobachtete sie dabei und sprach sie an. Die Raumpflegerin leugnete zunächst ihr Fehlverhalten. Erst als ihr Chef ihr anbot, ihr Beweisfotos davon zu zeigen, gab sie zu, sich nicht ausgestempelt zu haben.
Entscheidung des Gerichts
Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig sei. Es wertete den vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr als enormen Vertrauensbruch und gerechtfertigten Grund für eine fristlose Kündigung. Auch wenn es sich im Fall der Raumpflegerin nur um zehn Minuten handelte, sei dem Gericht zufolge eine Abmahnung entbehrlich. Grund dafür war der Umstand, dass das Landesarbeitsgericht nicht glaubte, dass die Beschäftigte ihr Verhalten ändere. Ausschlaggebend für das Urteil war das Verhalten der Frau nach dem Vergehen. Dass sie ihren Vorgesetzten auf Nachfrage angelogen und den Arbeitszeitbetrug zunächst geleugnet hatte, wertete das Gericht als besonders schwerwiegend.