Durch den kürzlich durch die Presselandschaft gegangenen Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewinnt das Thema Arbeitszeiterfassung weiter an Dynamik. Nachdem die jüngere Rechtsprechung bereits festgestellt hatte, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen, legt nun auch der Gesetzgeber nach.

Arbeitszeiterfassung ist bereits Pflicht – neues Gesetz in Kürze erwartet

Im September 2022 gab es ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Thema Arbeitszeiterfassung. Dieses kam nicht unerwartet, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2019 in seiner „Stechuhr-Entscheidung“ festgestellt, dass EU-Mitglieder Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten müssen.

Das BAG leitet diese Pflicht aus einer neuen Interpretation allgemeiner Arbeitsschutzvorschriften im Licht des EuGH-Urteils ab. Das bestehende deutsche Arbeitszeitgesetz definiert zwar bereits eine Pflicht zur Erfassung von Überstunden, muss aber im Hinblick auf die Vorgabe des EuGH neu gefasst werden. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf des Bundesarbeitsministeriums soll genau das leisten. Er muss zwar noch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren durchlaufen; bereits 2023 könnte die gesetzliche Regelung allerdings rechtskräftig werden.

Was bedeutet die Verpflichtung für Gastronomie und Catering in der Praxis?

Alle Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten ein elektronisches Zeiterfassungssystem bereitzustellen. Damit müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit, ihre Dauer, Pausenzeiten sowie etwaige Überstunden erfasst werden. Dies ist keine „Kann-Regelung“: Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden freistellt, dieses System zu nutzen, ist das nicht ausreichend. Es muss verpflichtend eingesetzt werden.

Auch wenn eine systematische Überwachung und Ahndung von Verstößen bisher nicht umgesetzt zu sein scheint und es je nach Unternehmensgröße eine Übergangsfrist geben soll – künftig könnten Bußgelder bis zu 30.000 Euro drohen. Als Unternehmen bis dahin abzuwarten und untätig zu bleiben, ist riskant. Die Lösung will hier gut überlegt sein und muss rechtssicher funktionieren.

Catering und Gastronomie: etablierte Zeiterfassung oft nicht mehr rechtskonform

Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeiten bereits. Das geschieht gerade in der Gastronomie und im Catering oft noch mit Zettel, Stift und händisch ausgefüllten Kalkulationstabellen. Fraglich ist, ob diese Praxis im Zuge der neuen Regulierung noch rechtskonform sein wird. Ein Experte gibt Tipps, wie eine revisionssichere, digitale Lösung aussehen sollte.

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