Das Berliner Verwaltungsgericht prüft am Donnerstag (9.30 Uhr) die Klage des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder gegen den Bundestag. Schröder wehrt sich gegen den Entzug seines Büros und seiner Mitarbeiter, die ihm nach dem Ende seiner Amtszeit als Altkanzler zustehen. Der Haushaltsausschuss hatte ihm einen Teil seiner Sonderrechte entzogen, da er wegen seiner Verbindungen nach Russland in der Kritik stand. Schröder klagt gegen diese Entscheidung und verlangt die Wiedereinsetzung seiner Privilegien.

Grundsätzliche Bedeutung des Falls

Der Fall hat eine grundsätzliche Bedeutung, da er die gängige Staatspraxis auf den Prüfstand stellt. Seit mehreren Jahrzehnten erhalten ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro, um Aufgaben zu erledigen, die sich aus ihrem früheren Amt ergeben. Diese Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grüne und FDP jedoch die Alimentierung generell neu und knüpfte sie an konkrete Aufgaben im Zusammenhang mit dem früheren Amt.

Schröders Verbindungen zu Russland

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Er stand wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik, auch in seiner eigenen Partei. Mehrere Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin jedoch nicht genannt worden.

Entscheidung der zuständigen Kammer

Eine Entscheidung der zuständigen 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts ist noch am selben Tag möglich. Der Altkanzler wird nach Angaben seiner Anwälte nicht selbst an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.

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