Rund 2,4 Millionen Menschen sind am 14. Mai zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein aufgerufen. Insgesamt sind rund 13.000 Mandate in den Gemeinden, Städten und Kreisen zu vergeben. Die Wahlberechtigtenzahl bleibt stabil, wie der Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium, Tilo von Riegen, betonte.
Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung
Die Wahlberechtigten sind alle Deutschen sowie 94.500 Menschen aus anderen EU-Staaten ab 16 Jahren. Rund 25.000 junge Menschen dürfen erstmals wählen. Es gibt bereits eine rege Beteiligung an der Briefwahl. Bei der vorherigen Wahl 2018 hatte nicht einmal jeder Zweite (47 Prozent) von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Zur Bundestagswahl 2021 (78,2 Prozent) und zur Landtagswahl (60,3 Prozent) im vergangenen Jahr fiel die Wahlbeteiligung jeweils deutlich höher aus.
Vertretungen und Mandate
Gewählt werden die Vertretungen der Gemeinden und Kreise. In 1074 kreisangehörigen Gemeinden, 4 kreisfreien Städten sowie in 11 Kreisen sind rund 13.000 Mandate zu vergeben. Die Vertreter werden auf fünf Jahre gewählt. In 27 Kleinstgemeinden mit nicht mehr als 70 Einwohnerinnen und Einwohnern wird keine Gemeindevertretung gewählt. Dazu zählen beispielsweise Hallig Gröde und Wiedenborstel (Kreis Steinburg). Dort gibt es stattdessen Gemeindeversammlungen.
Bewerberinnen und Bewerber
Zur Kreiswahl in den Kreisen und zur Gemeindewahl in den kreisfreien Städten bewerben sich 3904 Bürgerinnen und Bürger (2018: 3611). An der Gemeindewahl beteiligen sich neben den im Landtag vertretenen und anderen Parteien auch insgesamt 1257 Wählergruppen (2018: 1335). In 334 Gemeinden beteiligen sich jeweils nur eine Wählergruppe oder eine Partei an der Gemeindewahl.
Stimmabgabe und Wahllokale
Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es bei den Gemeinde- und Kreiswahlen keine Aufteilung in Erst- und Zweitstimmen. Die für die Bewerberinnen und Bewerber im Wahlkreis abgegebenen Stimmen bilden zugleich die Berechnungsgrundlage für den Verhältnisausgleich. Eine Sperrklausel besteht zu Kommunalwahlen im Norden nicht. Bei Kreis- und Gemeindewahl in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben Wählende nur eine Stimme. In kleineren Gemeinden ist deren Anzahl unterschiedlich. Es können zwei bis sieben Stimmen sein. Die Stimmzettel enthalten entsprechende Hinweise. Wer mehr Kreuze anbringt, macht seinen Stimmzettel ungültig. Weniger Kreuze sind möglich. Die Wahllokale sind am 14. Mai von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Eine Nachwahl ist in jedem Fall bereits notwendig, weil im Wahlkreis 22 (Eckernförde-Nord) ein