Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder abgewiesen und festgestellt, dass es an einer Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Büros und Mitarbeitern fehlt. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland (AfD), sieht darin ein Vorbild für den Umgang mit anderen ehemaligen Kanzlern.

Kein Rechtsanspruch für Alt-Kanzler

Nach Ansicht von Brandner bezieht sich der vom Gericht konstatierte fehlende Rechtsanspruch auch auf Ex-Kanzlerin Angela Merkel, die sich selbst aus dem politischen Geschäft zurückgezogen hat und keine wahrnehmbaren Aufgaben mehr wahrnimmt. Die AfD setzt sich für eine gesetzliche Grundlage ein, die nicht auf Willkür beruhen darf. Die Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Vorschlag (20/1540) vorgelegt, der eine angemessene Amtsausstattung für ehemalige Kanzler für einen Zeitraum von vier Jahren nach Beendigung der Amtszeit vorsieht.

Gleichbehandlung für alle ehemaligen Kanzler

Die AfD fordert eine Gleichbehandlung aller ehemaligen Kanzler und die Abschaffung veralteter Privilegien, nach denen Angela Merkel derzeit über neun teils höchstbezahlte Mitarbeiter verfügt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die Amtsausstattung nicht auf Lebenszeit gewährt wird, sondern auf einen engen zeitlichen Rahmen beschränkt bleibt.

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