Hintergrund
Das „Happy go lucky“-Hostel in Berlin-Charlottenburg hat eine knallbunte Fassade mit Smileys, Herzchen, regenbogenfarbenen Linien und Mustern. Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf forderte die Entfernung des Kunstwerks, da es nicht zur Umgebung passt. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, den das Hostel nun endgültig verloren hat.
Entscheidung des Gerichts
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Fassade des Gebäudes überstrichen werden muss. Die farbenfrohe Bemalung verstoße gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Verunstaltungsverbot. Die Wand soll nun in grau oder beige gestrichen werden. Falls der Besitzer nicht selbst tätig wird, wird die Bemalung durch eine von der Stadt beauftragte Firma beseitigt. Die Kosten muss der Inhaber in jedem Fall tragen.
Reaktionen
Der zuständige Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) sagte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), dass der Rechtsstaat keine andere Möglichkeit habe, als das Urteil durchzusetzen. Die Rechte an dem Bild gehören inzwischen einem US-amerikanischen Marketingunternehmen, das bereits ankündigte, gegen die Entfernung des Werkes Einspruch zu erheben – auch vor US-Gerichten.
Vorherige Rechtsstreitigkeiten
Bereits 2012 klagte das Ordnungsamt gegen das Hostel wegen eines Schriftzugs. Das Bezirksamt forderte daraufhin eine Neugestaltung der Fassade, woraufhin der irische Künstler Dom Brown im Jahr 2016 der Fassade ihren aktuellen, (noch) bunten Anstrich verlieh.
Quellen: „Berliner Zeitung“, Rundfunk Berlin-Brandenburg