Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine neue Rechtsprechungsdatenbank namens ius gender & gewalt gestartet. Die Datenbank ist ab sofort online verfügbar und enthält fast 200 Entscheidungen von nationalen, europäischen und internationalen Gerichten sowie unabhängigen Menschenrechtsgremien aus allen Rechtsgebieten, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt befassen. Die Datenbank enthält auch völker- und europarechtliche Dokumente sowie Hintergrundinformationen und wird kontinuierlich aktualisiert.

Die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt ist die erste kostenfreie Datenbank ihrer Art im deutschsprachigen Raum, die sich ausschließlich mit dem Thema „geschlechtsspezifische Gewalt“ befasst. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Datenbank entwickelt, um eine Lücke zu füllen und Rechtsanwendern eine Möglichkeit zu bieten, Entscheidungen für ihre Argumentation zu nutzen oder selbst Entscheidungen, Dokumente und Texte für die Datenbank vorzuschlagen und bereitzustellen. Die Datenbank richtet sich auch an Interessierte, die sich über geschlechtsspezifische Gewalt informieren möchten.

Die Datenbank wird in einer vereinfachten Version angeboten, die mit technischen Hilfsmitteln wie einem Screenreader bedienbar ist. Die Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen basiert auf dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW). Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung.

Die Datenbank enthält auch Entscheidungen und Dokumente zu weiteren Personengruppen, die sich nicht als Frauen definieren, aber aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt entwickelt und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Entwicklung finanziert.

Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist definiert als Gewalt, die „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung. Der Begriff „Frau“ umfasst neben der biologischen auch die sozial konstruierte Dimension von Geschlecht (Gender) entsprechend den Entwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutzsystem. Alle Formen von Gewalt, einschließlich körperlicher, sexualisierter, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt, sind inbegriffen.

Über die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

Die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt enthält fast 200 Entscheidungen von nationalen, europäischen und internationalen Gerichten sowie unabhängigen Menschenrechtsgremien aus allen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen. Die Datenbank enthält auch völker- und europarechtliche Dokumente sowie Hintergrundinformationen und wird kontinuierlich aktualisiert. Die Datenbank wird in einer vereinfachten Version angeboten, die mit technischen Hilfsmitteln wie einem Screenreader bedienbar ist. Die Datenbank richtet sich an Rechtsanwendende und Interessierte, die sich über geschlechtsspezifische Gewalt informieren möchten. Die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt wurde von der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte entwickelt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

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