Möglichkeiten der energetischen Sanierung

Auch ältere Häuser lassen sich heute gut energetisch sanieren, vom Dach bis zur Wärmepumpe im Keller. Die nachträgliche Dämmung von älteren Häusern oder Wohnungen ist mittlerweile eine Wissenschaft für sich. Ob Außenfassade, Fenster Dach oder Keller – die Vielfalt der technischen Möglichkeiten und Materialien ist enorm.

Pflichten und Kosten

Wer mehr als zehn Prozent des Gebäudes energetisch sanieren möchte, muss seit 2020 einen Energieberater konsultieren. Die Beratung erstreckt sich vom ersten Gespräch, über den Gebäudecheck vor Ort bis zum individuellen Sanierungsfahrplan. Die Kosten liegen je nach Hausgröße zwischen 1700 und 2400 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert die Beratung mit bis zu 1700 Euro. Wer den Energieberater als sogenannten Baubegleiter bei der Umsetzung beauftragt, bekommt die Hälfte der Begleitungskosten vom BAFA erstattet. Der Baubegleiter überwacht nicht nur die Arbeiten, sondern bescheinigt auch die ordnungsgemäße Durchführung. Nur mit diesen Bescheinigungen gibt es Fördergelder.

Klimaschutz und Gesetzgebung

Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Gebäude, was ungefähr 115 Millionen Tonnen CO2 entspricht. Diese Menge an Treibhausgasen soll um 40 Prozent reduziert werden, um die EU-Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt seit dem 1. November 2020 die EU-Vorgaben in nationales Recht um. Es legt für Neubauten und bestehende Gebäude die Dämmung, die Heizungs- und Klimatechnik sowie den Anteil an regenerativen Energien zum Heizen und Kühlen fest. Während Neubauten heute ohnehin energetisch und nachhaltig geplant werden, fordert das GEG vor allem die Sanierung von Bestandsbauten. Im Fokus stehen dabei Öl- und Gas-Heizungen.

Heizungsanlagen und Austauschpflicht

Grundsätzlich gilt: Ist eine Heizung älter als 30 Jahre und arbeitet nach dem Prinzip der Konstanttemperaturtechnik, muss sie ausgetauscht werden. Öl- und Gas-Heizungen jüngeren Baujahrs mit Niedrigtemperatur- und Brennwerttechnik können drin bleiben. Wer sich nicht sicher ist, kann seinen Schornsteinfeger fragen. Entspannen können sich Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits vor Februar 2002 in ihrer Immobile wohnen. Sie sind vom Austausch ihrer Heizungen weitgehend ausgenommen. Wer nach Februar 2002 eine Immobilie erworben oder geerbt hat, muss innerhalb sie von zwei Jahren sanieren, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Auch wer über 80 Jahre alt ist braucht seine selbst genutzte Immobilie nicht zu sanieren. Langfristig müssen sich jedoch alle Immobilienbesitzer mit dem Thema Heizung beschäftigen. Spätestens 2045 sollen sämtliche mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizanlagen verschwunden sein.

Fazit

Eine energetische Sanierung kann sich lohnen, um Energiekosten zu sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es gibt viele Möglichkeiten und Förderungen, aber auch Pflichten und Grenzen. Eine Beratung durch einen Energieberater kann helfen, den individuellen Sanierungsbedarf zu ermitteln und Fördergelder zu beantragen.

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