Hintergrund

Im Zivilprozess wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump werden nun die zwölf Geschworenen über ein Urteil beraten. Die Autorin Jean Carroll beschuldigt Trump, sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt zu haben.

Plädoyers

Bei den Schlussvorträgen wiederholte die Anwältin der Autorin den Vorwurf, Trump habe diese Tat begangen. Trumps Anwalt wies die Anschuldigungen zurück und bezeichnete sie als „unvorstellbar“ und „unglaubwürdig“. Die Anwältin fordert von Trump eine Entschädigung wegen Körperverletzung sowie Verleumdung.

Verjährung und politische Ambitionen

Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Trump, der sich für die republikanische Nominierung für die Präsidentschaftswahl 2024 bewirbt, war zum Prozess nicht persönlich anwesend.

Beweismittel

Bei der Argumentation der Anwälte Carrolls spielte auch eine alte Tonaufnahme von 2005 eine Rolle, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte. Die Anwältin behauptet, dass dies ein Geständnis sei, wie er sich verhalte und dass er es auch bei Carroll getan habe.

Juryberatung

Die Jurorinnen und Juroren sollen von Richter Lewis Kaplan heute in die Beratungen geschickt werden. Dann müssen sie eine einstimmige Entscheidung fällen, um zu einem Urteil zu kommen. Eine Haftstrafe droht Trump jedoch nicht, da es sich um einen Zivilprozess handelt.

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