Winzer in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, Fördermittel der EU für die geplante Bepflanzung von Weinbergen mit neuen Rebstöcken zu beantragen. Das Umstrukturierungsprogramm bietet den Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen anzupassen.

Pilzwiderstandsfähige Sorten reduzieren Pflanzenschutzmittel-Einsatz

Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) erklärte, dass besonders die Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten ein großes Potenzial biete, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch innovative, resistente Züchtungen zu reduzieren. Die Zuschüsse für die Neubepflanzung liegen zwischen 6000 und 32.000 Euro pro Hektar und richten sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität.

Antragsfrist endet am 31. Mai

Die Antragsfrist für das zweistufige Verfahren für Rebpflanzungen im nächsten Jahr endet am 31. Mai. Interessierte Winzer können sich über die Anträge auf Fördermittel sowie den Ablauf des Verfahrens beim Ministerium informieren.

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