Arbeiter ohne Genehmigung im Gleis

Bei einem Zugunglück in Hürth bei Köln wurden am vergangenen Donnerstag zwei Arbeiter getötet. Laut Informationen der „Bild“-Zeitung hielten sich die Arbeiter ohne Genehmigung im Gleis auf, obwohl eine Sperrung beantragt, aber abgelehnt worden war. Die Ermittlungen sollen nun klären, warum die Bauarbeiter trotzdem die Strecke betraten, um das abgesackte Gleis zu stabilisieren.

Regeln für Arbeiten im Gleis

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, sind kurzfristige Arbeiten im Gleis grundsätzlich gestattet, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. So muss sichergestellt sein, dass die Zeitspanne zwischen zwei Zügen lang genug ist, damit der Fahrdienstleiter die Genehmigung erteilen kann. Zudem ist das Betreten der Gleise nur erlaubt, wenn Sicherungsposten den Bautrupp begleiten.

Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen

Laut Bahn wird für jede Baumaßnahme ein individueller Sicherungsplan erstellt, der an die örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Auch auf Tagesbaustellen werden Baustellenteams durch technische Sicherungsmaßnahmen oder menschliche Sicherungsposten geschützt, die das Team bei Gefahren direkt warnen.

Unfallhergang

Die beiden Arbeiter im Alter von 27 und 31 Jahren wurden von einem Intercity erfasst und starben noch am Unfallort. Auf der Tagesbaustelle waren Kabelbauarbeiten vorgesehen.

Staatsanwaltschaft äußert sich nicht

Die Staatsanwaltschaft Köln wollte die Berichte nicht kommentieren. Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.

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