Am 12.05.2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Das Thema liegt dem Sozialverband Deutschland (SoVD) besonders am Herzen, weshalb sich der Verband im Vorfeld dafür stark gemacht hat.

Neue Regelungen schaffen Anreize für Arbeitgeber

Die Vorstandsvorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier, begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes als einen weiteren Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Durch die neuen Regelungen werden für Arbeitgeber*innen Anreize geschaffen, Menschen mit Behinderungen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies wird den Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft ein Stück inklusiver machen.

Potential von Menschen mit Behinderungen wird nicht ausgeschöpft

Aktuell stehen ca. 170.000 qualifizierte Menschen mit Behinderungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, deren Potential jedoch noch nicht ausgeschöpft wird. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass Arbeitgeber*innen dieses Potential verstärkt für sich erkennen und nutzen.

Kritik an gestrichenen Bußgeldmöglichkeiten

Allerdings sieht Michaela Engelmeier auch Kritikpunkte am Gesetz. Die gestrichenen Bußgeldmöglichkeiten seien kontraproduktiv und schwächen die Wirkung des Gesetzes ab. Gerade Unternehmen, die bislang keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, würden durch drohende Bußgelder stärker motiviert werden, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern.

Wichtiges Zeichen für Inklusion

Dennoch ist Engelmeier erleichtert, dass auch Länder, die vorher eine ablehnende Haltung signalisiert hatten, am Ende im Bundesrat zugestimmt haben. Damit wurde ein wichtiges Zeichen für Inklusion gesetzt.

Pressekontakt: Sozialverband Deutschland (SoVD)

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