Die Deutsche Bahn hat eigenen Angaben zufolge im Tarifkonflikt mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die Forderung zum Mindestlohn erfüllt. DB-Personalvorstand Martin Seiler erklärte, dass DB und EVG in intensiven Gesprächen die Thematik Mindestlohn erörtert hätten. Die DB habe der EVG zugesagt, der von ihr erhobenen Forderung nachzukommen, nämlich der Abbildung des gesetzlichen Mindestlohns, zuzüglich einer Entgelterhöhung.
Details zur Erfüllung der Forderung
Die Zusage der Bahn bedeute, dass vom ersten Tag des Tarifabschlusses alle Entgelttabellen zwölf Euro ausweisen werden. Keine Entgelttabelle werde weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro beinhalten. Zudem sei klargestellt worden, dass es keinen „Deckel“ von 13 Euro geben werde, „da sich bereits das vorliegende Angebot auf 13,20 Euro beläuft“. Die weitergehende Ausgestaltung der noch zu vereinbarenden Tariferhöhungen sei nun Gegenstand der Tarifverhandlungen, erklärte Seiler.
Forderung der EVG
In dem Tarifkonflikt ist es eine zentrale Forderung der EVG, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifvertrag als Basis festgeschrieben wird, auf dem die Forderungen aufsetzen. Denn rund 2000 Beschäftigte, die direkt von der Mindestlohnerhöhung profitieren, würden andernfalls darüber hinaus kaum von Gehaltserhöhungen profitieren.
Absage des Warnstreiks gefordert
DB-Personalvorstand Martin Seiler forderte die EVG auf, den 50-stündigen Warnstreik abzusagen. Die EVG müsse nun ihre Zusage einhalten. Um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen, hat die EVG zu einem bundesweiten Streik aufgerufen, der am Sonntagabend um 22.00 Uhr beginnen und um Mitternacht in der Nacht zum Mittwoch enden soll. Die Deutsche Bahn stellt deshalb den Fernverkehr komplett ein.