Im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird kontrovers über die Frage diskutiert, ob Aktivisten, die sich bei Protesten für den Klimaschutz auf Straßen festkleben und den Verkehr blockieren, künftig für die Kosten der Polizeieinsätze aufkommen sollen. Die FDP-Fraktion sieht eine bereits bestehende Rechtsgrundlage für das Eintreiben der Einsatzkosten und hat das Thema zur weiteren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Rechtslage und Meinungen

Die Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wird von allen Fraktionen als hohes Gut betrachtet, das geschützt und verteidigt werden muss. Einig ist man sich auch darin, dass Straftaten nicht toleriert werden dürfen und das Recht durchgesetzt werden muss. Die FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz zieht dabei eine klare Grenze und bezeichnet Aktivisten, die das Demonstrationsrecht überschreiten, als Straftäter. Die Gesetzeslage in Schleswig-Holstein lasse das Eintreiben der Einsatzkosten bereits zu, da es sich um Ingewahrsamnahmen handele, so Buchholz.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) widerspricht dieser Auffassung und erklärt, dass unmittelbarer Zwang in Schleswig-Holstein bisher nicht kostenpflichtig gemacht werden könne. Das Ministerium prüfe jedoch eine Änderung dieser Regelung. Der Abgeordnete Jan Kürschner von den Grünen betont, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit die Erhebung von Kosten verbiete und bezeichnet den Antrag der FDP als äußerst fragwürdiges Freiheitsverständnis. Der CDU-Abgeordnete Tim Brockmann sieht in der Blockade von Straßen durch Aktivisten eine Spaltung der Gesellschaft und hält es für falsch, dass Schleswig-Holstein die Einsätze bisher nicht in Rechnung stellen könne.

Bisherige Fälle

Bisher hat es im nördlichsten Bundesland sechs Fälle gegeben, bei denen festgeklebte Demonstranten den Verkehr blockiert haben. Brockmann hielt nach sechs Jahren als Abgeordneter seine letzte Rede im Landtag, da er zum hauptamtlichen Bürgermeister von Preetz im Kreis Plön gewählt wurde und aus dem Landtag ausscheidet.

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