Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen haben im Zusammenhang mit den Haushaltsbeschlüssen im vergangenen Dezember eine weitere Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Vorsitzenden, Thomas Kutschaty (SPD) und Henning Höne (FDP), kündigten dies am Freitag in Düsseldorf an.

Chaotischste Haushaltsberatungen in der Landesgeschichte

Für die SPD waren die Haushaltsberatungen 2022 die chaotischsten in der Landesgeschichte. Aus Oppositionssicht wurden gravierende Beschlüsse im Schweinsgalopp durch das Parlament gepeitscht und demokratische Rechte verletzt. Die Oppositionsfraktionen beklagen, dass vermeintliche Notlagen-Beschlüsse „im Dalli-Dalli-Verfahren durch das Parlament gepeitscht“ worden seien. „Die Landesregierung hat uns allen die Pistole auf die Brust gesetzt“, kritisierte Kutschaty. Beim „chaotischsten Haushaltsverfahren in der Geschichte des Landes“ seien Rechte der Parlamentarier massiv verletzt worden.

Verfassungsklage wegen zeitlicher Mindestuntergrenzen

Diesmal geht es grundsätzlich darum, ob es zeitliche Mindestuntergrenzen geben müsste, damit Abgeordnete und Fraktionen angemessen beraten könnten, erläuterte der Münsteraner Rechtswissenschaftler Hinnerk Wißmann. Wißmann monierte: „Panik-Modus ist zum neuen Normalfall geworden.“ Der Verfassungsgerichtshof in Münster erhalte durch die Klage gegen den Landtag Gelegenheit, Untergrenzen zu markieren. „Es geht um die Tiefen-Grammatik des Verfassungsstaats“, unterstrich der Jura-Professor. Letztlich gehe es auch um eine funktionierende Gewaltenteilung.

Zusammenhang mit Verfassungsklage im vergangenen Monat

Die beiden Oppositionsfraktionen hatten bereits im vergangenen Monat Verfassungsklage in Münster eingereicht. Die gebündelten Normenkontroll- und Organstreitverfahren richten sich unter anderem gegen Kreditaufnahmen im Herbst vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Corona-Krise und gegen die Einrichtung eines Sondervermögen wegen des Ukraine-Kriegs. Aus Sicht von SPD und FDP wurden dabei das Budgetrecht des Landtags und teils die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verletzt.

Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht entscheidet, ob die neue Klage mit der vorherigen zusammen verhandelt werde oder getrennt. Denkbar wäre etwa eine Vorgabe, wonach die Geschäftsordnung des Landtags verfassungsgemäß ausgelegt werden müsse. In Münster könne mit einer solchen Entscheidung über die Parlamentsrechte Verfassungsgeschichte geschrieben werden, betonte Ex-Justizminister Kutschaty.

Kritik an den Haushaltsberatungen

CDU und Grüne hätten bei den Haushaltsberatungen einen unparlamentarischen Trend auf die Spitze getrieben: „Je größer und je weitreichender die Beschlüsse und ihre Folgen sind, desto schneller werden die Entscheidungen getroffen.“ Verkürzte Verfahren seien aber allenfalls akzeptabel, „wenn externe Effekte über einen hereinbrechen“. Für Situationen, in die sich die Regierung selbst hineinmanövriere, könne es keine Rechtfertigung geben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert