Ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf und soll ein besseres Verständnis über den Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten liefern.

Was kann der EDR?

Der EDR ist meistens im Airbag-Steuergerät verbaut und zeichnet Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde auf. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.

Datenschutz

Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Datenschutzrechtlich liegt die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft jedoch einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.

Unterstützung bei Unfallrekonstruktion

Die Daten aus dem EDR sollten nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden, sondern dienen als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.

Weitere Informationen zum EDR gibt es unter adac.de.

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