Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 33-jährigen Polizisten eingestellt, der im Februar einen Teilnehmer einer Verkehrsblockade im Dresdner Osten von der Straße gezerrt und verletzt haben soll. Der Anfangsverdacht einer Körperverletzung im Amt konnte nicht bestätigt werden.

Gemäß der Staatsanwaltschaft war das Verhalten des Beamten gerechtfertigt und die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Beendigung der Störung des öffentlichen Straßenverkehrs war maßvoll, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.

Der Vorwurf gegen den Beamten lautete, dass er am 16. Februar einen 19-jährigen Teilnehmer der Verkehrsblockade von der Straße gezogen und festgehalten hatte. Der junge Mann hatte sich auf die Fahrbahn gesetzt und diese blockiert. Der Beschuldigte stand mit seinem Auto im daraus folgenden Stau, war jedoch nicht im Dienst. Er sei ausgestiegen, um die Verkehrsstörung zu beenden und habe sich durch Mitteilung an den Mann, dass er Polizist sei, in den Dienst gesetzt.

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