Der Discounter Lidl hat auf eine juristische Beanstandung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) reagiert. Die DUH hatte eine Pressemeldung von Lidl vom 03.05.2023 beanstandet, in der Lidl behauptet hatte, die DUH verbreite erneut Falschaussagen über die Kreislaufflasche.

Juristischer Schritt bezieht sich nur auf Pressemeldung

Lidl wird vorgeworfen, fälschlicherweise behauptet zu haben, dass die DUH erneut Falschaussagen über die Kreislaufflasche verbreitet habe. Der juristische Schritt der DUH bezieht sich jedoch allein auf die beanstandete Pressemeldung und nicht auf die Informationskampagne zur Kreislaufflasche und die in deren Rahmen veröffentlichten Studienergebnisse.

DUH versucht Meinungsführerschaft zu erlangen

Die DUH versucht durch die damit verbundene Kommunikation die Meinungsführerschaft in der Diskussion um ökologische Getränkeverpackungen für sich zurückzuerlangen. Sie führt jedoch keine Belege an, die geeignet wären, die Aussagen der Kampagne zur Lidl Kreislaufflasche substantiell zu widerlegen.

Lidl bietet konstruktiven Dialog an

Lidl betont, dass sie an einem konstruktiven faktenbasierten Dialog über die ökologische Transformation des Getränkeverpackungsmarktes interessiert sind. Die DUH zeigt jedoch kein Interesse an diesem Dialog.

Juristische Bewertung erfolgt aktuell

Die juristische Bewertung der Beanstandung erfolgt aktuell. Weitere Informationen zu Lidl in Deutschland finden Sie auf der Lidl-Website.

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