Hohe Steuern und lästige Bürokratie – gerade vermögende Unternehmer wollen ihr Erbe in guten Händen wissen, zur Bürde soll es aber für niemanden werden. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen nach einer Alternative zur klassischen und oftmals teuren Erbschaft umsehen. Beliebtes Mittel der Wahl: die Stiftung.

Warum eine Stiftung eine sinnvolle Alternative zum Erbe sein kann

Eine Erbschaft bezieht sich oft nicht nur auf das Geld oder Vermögen, sondern kann auch tieferliegende Emotionen wie Neid, Enttäuschung und das Bedürfnis nach Anerkennung hervorrufen. Ob es sich um eine kostspielige Villa oder einen bescheidenen Familienjuwel im Wert von ein paar hundert Euro handelt – jede Erbschaft ist mit Gefühlen belastet. Die Vorstellung, dass ein Elternteil ein Geschwisterkind bevorzugt hat, der Wunsch, den Familienbesitz zu bewahren oder der Glaube, dass ein bestimmtes Erbstück einem anderen Familienmitglied zusteht, können zu langwierigen und bitteren Erbstreitigkeiten führen. Diese Konflikte können die Familie über Jahre hinweg belasten und schwere Auswirkungen auf ihre Beziehungen haben.

Laut Statista führen etwa 20 Prozent der Erbschaften zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Ein gängiger Weg, um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist das Testament. Jedoch bietet dieses keine vollständige rechtliche Absicherung, da nahe Angehörige trotz testamentarischer Verfügung den sogenannten „Pflichtteil“ einfordern können, der ihnen gesetzlich zusteht. Dies ist im BGB in §2303 Absatz 1 verankert.

Die Herausforderung bei der Nachlassregelung besteht darin, dass ein relativ großer Kreis von nahen Angehörigen, einschließlich ehelicher und nichtehelicher Kinder, adoptierter und leiblicher Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern des Erblassers und Ehegatten, Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes hat. Eine Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht zu umgehen, besteht darin, das Erbe zu verschenken. Allerdings ist dieser Trick nicht sehr effizient, da eine Schenkungsteuer fällig wird, die genauso hoch wie die Erbschaftssteuer ist. Zudem muss man berücksichtigen, dass das Pflichtteilsrecht zehn Jahre nach dem Erbfall greift. Das bedeutet, dass die Schenkung spätestens zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgen muss, um das Pflichtteilsrecht zu umgehen.

Die Vorteile einer Stiftung

Um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden und das Vermögen in guten Händen zu wissen, bietet sich eine Stiftung als Alternative zum Erbe an. Laut Sascha Drache, dem „Stiftungspapst“, bietet eine Stiftung eine Reihe unverzichtbarer Vorteile:

  1. Klare Verhältnisse: Eine Stiftung schafft klare Verhältnisse und ermöglicht es dem Stifter, sein Vermögen nach seinen Vorstellungen zu regeln.
  2. Keine Erbschaftssteuer: Bei einer Stiftung fällt keine Erbschaftssteuer an, da das Vermögen bereits zu Lebzeiten des Stifters in die Stiftung überführt wird.
  3. Kein Pflichtteilsrecht: Das Pflichtteilsrecht der nahen Angehörigen entfällt bei einer Stiftung, da das Vermögen nicht direkt an die Erben geht.
  4. Unabhängigkeit: Eine Stiftung ist unabhängig von den Erben und kann somit das Vermögen langfristig und nachhaltig verwalten.
  5. Gutes Werk: Eine Stiftung kann auch gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Die Stiftung ist somit eine spannende Alternative zum herkömmlichen Erbe, die nicht nur klare Verhältnisse schafft, sondern auch steuerliche und rechtliche Vorteile bietet. Zudem kann eine Stiftung auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten und somit das Vermögen des Stifters nachhaltig und sinnvoll einsetzen.

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