Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begleitet gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Fridays for Future Tübingen die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Dabei geht es um das Klageverfahren von McDonald’s gegen die Tübinger Verbrauchssteuer für Einweg-to-go-Verpackungen, welches in die höchste Instanz geht. Im März 2022 erklärte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die kommunale Verpackungssteuer für klimaschädliche Einwegverpackungen für unzulässig. Die DUH sieht die Verpackungssteuer als wichtige Möglichkeit für Kommunen, vor Ort der Müllflut den Kampf anzusagen, da noch immer eine bundesweite Einwegabgabe fehlt.
Forderung nach flächendeckendem Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen
Die DUH fordert vom Fastfood-Riesen McDonald’s den flächendeckenden Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen, anstatt weiter für Einwegmüll zu kämpfen. Vor Beginn der Verhandlung setzt die DUH mit einer bildstarken Aktion vor dem Gerichtsgebäude in Leipzig ein Zeichen gegen die Müllflut und für Mehrweg.
Öffentliche Verhandlung und Expertin für Kreislaufwirtschaft vor Ort
Die Verhandlung ist öffentlich und DUH-Expertin für Kreislaufwirtschaft Elena Schägg steht vor und nach der Verhandlung für Interviews vor Ort zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen können sich Interessierte gerne an presse@duh.de wenden.
Datum, Uhrzeit und Ort
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 24. Mai 2023
Start der Bildaktion und Möglichkeit für Interviews: 8:00 Uhr
Start der Verhandlung: 9:00 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
