Der Schweizer Pharmakonzern Roche Pharma hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Karlsruhe eingereicht. Das Gesetz, welches im November letzten Jahres in Kraft getreten ist, hat das Ziel, das chronische Milliarden-Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren.
Hintergrund
Das Gesetz sieht vor, dass der Herstellerrabatt, den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Kassen für patentgeschützte Medikamente gewähren müssen, für ein Jahr von sieben auf zwölf Prozent erhöht wird. Das Moratorium für Preiserhöhungen bei Arzneimitteln wurde zudem bis Ende 2026 verlängert. Außerdem wurde der Zeitraum für die freie Preissetzung von neuen Medikamenten mit nachgewiesenem Zusatznutzen von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
Roche’s Argumente
Roche sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Gleichheitssatz. Der Pharmakonzern fühlt sich innerhalb der Gruppe der von dem Gesetz betroffenen Leistungserbringer im Vergleich zu den Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern unverhältnismäßig hoch belastet. Demnach sei der Einsparbeitrag der Pharmaindustrie zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung höher als ihr Anteil an den Kosten, die dem System der GKV im Ganzen zur Last fallen. Arzneimittel würden demnach nur 16,4 Prozent der Ausgaben in den GKV ausmachen, während der Sparbetrag der Branche bei 76 Prozent liege. Das entspreche im laufenden Jahr rund 3,7 Milliarden Euro.
Auswirkungen
Roche-Deutschlandchef Hagen Pfundner sagte, dass die Klage dazu dienen soll, öffentlich zu machen, dass dieses Gesetz die Krankenkassen nicht stabilisiert, sondern destabilisiert. Sie wird nämlich dazu führen, dass weniger Innovationen in Deutschland auf den Markt kommen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Klage reagieren wird.
