Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich (OGH) hat das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15.09.2020 bestätigt und den Freispruch für Cevdet Caner und fünf Mitangeklagte vollständig und umfassend bestätigt.

Der OGH hat die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft Wien zurückgewiesen und festgestellt, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durchweg unbegründet waren. Die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien wurde in seiner Begründung als gesetzmäßig und deutlich dargestellt.

Die Staatsanwaltschaft Wien und Staatsanwältin Dr. Martina Semper haben mit dieser Entscheidung eine klare Niederlage erlitten. Der OGH hat mehrfach festgestellt, dass die Nichtigkeitsgründe der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend dargelegt wurden und teilweise unzulässige Beweiswürdigungskritik geübt wurde.

Der OGH musste nicht einmal eine mündliche Verhandlung abhalten, da die Nichtigkeitsbeschwerden sofort zurückgewiesen wurden. Nach einem über 13 Jahre dauernden Verfahren wurden Cevdet Caner und die fünf Mitangeklagten nun endlich vollständig rehabilitiert.

Cevdet Caner war Vorstandsvorsitzender und Eigentümer der Level One Group und hatte ab 2005 eine große Anzahl intakter und werthaltiger Immobilien vorwiegend in Deutschland erworben und vermietet. Im Jahr 2008 nutzte ein Konsortium aus Banken und Hedgefonds die weltweite Finanzkrise, um eine feindliche Übernahme durchzuführen und das Unternehmen in die Insolvenz zu treiben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte bereits frühzeitig die Ermittlungen gegen Cevdet Caner ein, während die Staatsanwaltschaft in England nicht einmal Ermittlungen aufnahm. Die Staatsanwaltschaft Wien führte hingegen ein 8-jähriges Ermittlungsverfahren, bevor im Jahr 2018 Anklage gegen Cevdet Caner und fünf Mitangeklagte erhoben wurde.

Mit dem rechtskräftigen Freispruch durch den OGH ist das Strafverfahren nun endgültig abgeschlossen. Die Angeklagten können nun endlich die negativen Auswirkungen des langen Verfahrens auf ihr Berufs- und Privatleben hinter sich lassen.

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