Sondersitzung zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Der Sächsische Landtag wird am Freitag in einer Sondersitzung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Fördermittelpraxis im Sozialministerium abstimmen. Dies wurde am Mittwoch vom Parlament bekannt gegeben. Der Antrag für den U-Ausschuss wurde von der AfD-Fraktion gestellt. Hintergrund ist ein Sonderbericht des Landesrechnungshofes, der die Umsetzung einer Förderrichtlinie zur Integration von Flüchtlingen kritisierte und dem Ministerium rechtswidriges Verwaltungshandeln in „außergewöhnlichem Maße“ bescheinigte. Persönliches Fehlverhalten von Ministerin Petra Köpping (SPD) wurde dabei nicht festgestellt, jedoch wiesen fast alle geprüften Verfahrensakten erhebliche Mängel auf. Der U-Ausschuss soll nun die Verantwortlichkeiten untersuchen. Das Ministerium hat bereits reagiert und die Förderrichtlinie geändert sowie den zuständigen Staatssekretär in den Ruhestand versetzt.
AfD-Fraktion erreicht erforderliche Stimmenzahl
Gemäß der Verfassung muss der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies befürwortet. Die AfD verfügt über ausreichend Stimmen, um diese erforderliche Zahl zu erreichen. Sollte der Untersuchungsausschuss am Freitag eingesetzt werden, werden im Anschluss Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Gremiums gewählt. Zudem müssen ein Ausschussvorsitzender und sein Stellvertreter bestimmt werden.